Berlin (epd)Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Durch das Gesetz, auf das sich die Koalition nach langem Streit verständigt hatte, werden Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, Telefonnummern und IP-Adressen für zehn Wochen zu speichern. Standortdaten von Mobiltelefonen müssen vier Wochen lang gesichert werden. Die Inhalte von Anrufen werden nicht festgehalten.
Nach Ablauf der Fristen müssen die Daten gelöscht werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen bei schweren Verbrechen wie Mord, Terrorplänen oder Internet-Kriminalität wie etwa Kinderpornografie Zugriff auf die Daten erhalten. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss.
Thüringen scheiterte mit Antrag
Die Vorratsdatenspeicherung soll Polizei und Justiz ein zusätzliches Ermittlungsinstrument an die Hand geben. Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger werden geschützt. Die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung sollen in drei Jahren evaluiert werden.
Das von Linken, Grünen und SPD regierte Thüringen scheiterte mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz überarbeiten zu lassen. Landesjustizminister Dieter Lauinger (Grüne) argumentierte, mit der Speicherung seien unverhältnismäßige Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung verbunden. Journalisten und Berufsgeheimnisträger würden nicht ausreichend geschützt.
Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hatte der Bundestag Mitte Oktober die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein erstes Gesetz, das zwei Jahre in Kraft war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.