Berlin (epd)Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des RBB unter den zuständigen Länderministerien wollen Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein das Taschengeld für Asylbewerber weiterhin in bar auszahlen. Acht Länder prüfen demnach die Einführung von Sachleistungen noch. Sprecher der Ministerien hätten sich wegen des enormen Verwaltungsaufwands jedoch meist ebenfalls skeptisch geäußert.
Definitiv einführen wolle die Sachleistungen anstelle von Taschengeld bislang lediglich Bayern, hieß es weiter. Die Regelung soll aber zunächst nur in zwei Erstaufnahme-Einrichtungen für Asylbewerber aus den Balkan-Ländern gelten.
Einkaufsgutscheine statt Taschengeld
Nach der neuen Asylgesetzgebung sollen die Länder Flüchtlingen neben Unterkunft und Verpflegung auch das Taschengeld von monatlich 143 Euro grundsätzlich als Sachleistung gewähren. Busfahrkarten, Telefonkarten oder Zigaretten könnten dann direkt oder in Form von Einkaufsgutscheinen ausgegeben werden. Eine Klausel im Gesetz erlaubt aber auch weiterhin die Barauszahlung.
Befürworter des Sachleistungs-Prinzips argumentieren, die 143 Euro Taschengeld im Monat würden Menschen nach Deutschland locken. Gegner der Sachleistungen sehen in ihnen eine Bevormundung.