Der Patient hatte sich in einem Rechtsschutzverfahren gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg gewehrt, wie das Landessozialgericht am Montag mitteilte. Die Oldenburger Richter hatten zunächst geurteilt, die Krankenkasse müsse die Kosten für das Präparat nicht übernehmen (AZ: L 4 KR 276/15 BER).
Die Krankenkasse hatte argumentiert, die Therapie mit Cannabis gehöre nicht zur vertragsärztlichen Versorgung. Der Patient hingegen machte geltend, dass bei ihm verschiedenste schulmedizinische Schmerzmittel keine Linderung bewirkten. Der Eilentscheid des Landessozialgerichtes gelte nun, bis der Fall abschließend vom Sozialgericht Oldenburg bearbeitet werde, sagte eine Gerichtssprecherin in Celle. Sollte im Hauptsacheverfahren doch die Krankenkasse recht bekommen, müsste der Patient die bis dahin übernommenen Kosten für sein Medikamente zurückzahlen.