Berlin (epd)In einer öffentlichen Bundestags-Anhörung zum Asylpaket der Bundesregierung betonten Kirchen und Wohlfahrtsverbände am Montag in Berlin ihre Ablehnung. Juristen teilten diese Bedenken nicht, sahen aber dennoch Unsicherheiten. Im Asylpaket ist unter anderem vorgesehen, dass abgelehnte Asylbewerber, die selbstverschuldet nicht ausreisen, künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten.
Sie sehe die Gefahr, dass dadurch Grundrechte eingeschränkt werden, sagte Nele Allenberg aus dem Büro des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin. Flüchtlinge würden durch die Pläne ihr Mindestmaß an Selbstbestimmung verlieren. Sie verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat Asylbewerber in ähnlichem Maße wie andere Bedürftige unterstützen muss.
Politischen Willen klar formulieren
Der Rechtsprofessor Daniel Thym sagte, wer in der Neuregelung einen Verfassungsbruch sehe, mache es sich zu einfach. Er halte die geplanten Maßnahme für gerechtfertigt, da das Schutzniveau der Betroffenen ein anderes sei als bei Flüchtlingen, die auf Dauer bleiben.
Allerdings müsse präzisiert, wer genau von Kürzungen betroffen sein werde, ergänzte Thym. Aus dem Entwurf gehe zum Beispiel nicht eindeutig hervor, ob auch geduldeten Flüchtlingen Kürzungen drohten. Besonders in heiklen Punkten wie diesem müsse der politische Wille klar formuliert werden, sagte der Professor für öffentliches Recht. Sonst würde dies an die Gerichte verlagert.