Der Gerichtshof kippte zugleich das "Safe-Harbor"-Abkommen zwischen EU und USA zur einfachen Datenübermittlung. Europäische Datenschutzbehörden hätten umfassende Prüfrechte, die durch ein solches Abkommen nicht außer Kraft gesetzt werden könnten, unterstrichen sie.
Geklagt hatte ein Mann aus Österreich, der vor dem Hintergrund der Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden um die Sicherheit seiner auf US-Servern gespeicherten Facebook-Daten besorgt war. Er wandte sich an die Datenschutzbehörde Irlands, wo die europäische Tochtergesellschaft von Facebook ansässig ist. Diese wies die Beschwerde zunächst zurück, woraufhin der Österreicher vor Gericht zog. Der EuGH urteilte nun, dass die Datenschutzbehörde die Beschwerde sehr wohl gründlich zu prüfen habe.
Das Urteil sei "ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa", unterstrich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Mit den USA müsse "unverzüglich" über die Folgen des Urteils gesprochen werden. Zudem müsse die EU ihre geplante Datenschutznovelle rasch fertig stellen: "Das Marktortprinzip wird dazu führen, dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen. Wer in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss danach auch EU-Datenschutzrecht beachten."
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem "Paukenschlag für das Recht auf Datenschutz". Der Europäische Gerichtshof sei "der einzige echte Hüter der Grundrechte in Europa", erklärte sie. Ein effektiver europäischer Datenschutz werde derzeit von den nationalen Regierungen verhindert. "Die EU muss endlich mit Druck gegenüber den USA verhandeln, damit zumindest in Europa die lückenlose Überwachung und Ausschnüffelei durch die USA beendet wird", forderte die Ex-Ministerin.