Luxemburg (epd)Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt. Die höchsten EU-Richter erklärten ein entsprechendes Gesetz Italiens für rechtskonform. Das EU-Recht hindere die Staaten nicht, unerlaubte Wiedereinreisen "als Straftat einzustufen und strafrechtliche Sanktionen einschließlich einer Freiheitsstrafe vorzusehen", führten sie aus. (AZ: C-290/14)
Gefängnisstrafe von acht Monaten
In dem Fall ging es um einen Mann aus Albanien, der im Jahr 2012 aus Italien ausgewiesen worden war. Er kehrte trotz einer Einreisesperre von drei Jahren wieder in das Land zurück. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Gefängnisstrafe von acht Monaten gegen den Mann. Das mit dem Fall befasste italienische Gericht war sich jedoch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der EU-Rückführungsrichtlinie nicht sicher und wandte sich an den Gerichtshof in Luxemburg.
Kein Bruch des EU-Rechts
Dieser unterstrich nun, dass "die Einführung einer Rückkehrpolitik integraler Bestandteil der Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik" der EU sei. Die Verhütung und Bekämpfung illegaler Einwanderung sei ein wesentliches Ziel dieser Politik, so die Richter. Der Gerichtshof verwies auch darauf, dass er in einem früheren Urteil bereits Strafen gegen Personen erlaubt habe, die sich ohne triftigen Grund einer Ausweisung widersetzt hatten. Daher seien Strafen gegen illegal zurückgekehrte Personen erst recht kein Bruch des EU-Rechts, schlussfolgerten sie.