Frankfurt a.M. (epd)"Das Geschäftsmodell von Amazon und Audible zielt darauf ab, die ausgezeichneten Buchhandelsstrukturen in Deutschland zu zerstören", sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis am Montag in Frankfurt am Main. Ging es bei der Beschwerde im Juni 2014 um den Druck Amazons gegen Verlage beim Einkauf von E-Books, geht es nun um den Druck der Amazon-Tochter Audible beim Vertrieb digitaler Hörbücher.
"Amazon und Audible sind erklärtermaßen auf dem Weg, ein Monopol zu errichten", klagte Skipis. Die Leidtragenden seien Hörbuchverlage, Buchhändler und der Zwischenbuchhandel. "Diese Geschäftspolitik gefährdet die kulturelle Vielfalt und die Qualität auf dem Buchmarkt", warnte Skipis. Die aktuelle Beschwerde richtet sich nach Angaben des Börsenvereins dagegen, dass die Amazon-Tochter Audible ihre Marktstellung nutze, um Hörbuchverlagen "unzumutbare Bedingungen für die Vermarktung digitaler Hörbücher aufzuzwingen".
Flatrate-Modell angestrebt
So sollen die Verlage bestehende Lizenzverträge kündigen und in ein Flatrate-Modell mit Audible einwilligen, das den Verlagen deutliche Umsatzeinbußen bescheren würde. Über die Online-Plattformen von Audible und Amazon sowie über den "iTunes-Store" von Apple, der von Audible exklusiv beliefert werde, würden mehr als 90 Prozent aller Downloads von Hörbüchern in Deutschland getätigt.
Neben der Beschwerde beim Bundeskartellamt hat sich der Börsenverein nach seinen Angaben auch an die EU-Kommission gewandt. Damit wird der Verband Beteiligter des laufenden Kartellverfahrens der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen Amazon.
"Erpresserisches Vorgehen"
Bereits bei seiner Bundeskartellamts-Beschwerde gegen Amazon im vergangenen Jahr hat der Börsenverein dem Unternehmen "erpresserisches Vorgehen gegenüber Verlagen" vorgeworfen. Der Online-Händler habe die Auslieferung von Büchern verzögert, um höhere Rabatte beim Einkauf von E-Books zu erzwingen. Außerdem bestehe Amazon auf Knebelverträgen mit Buchlieferanten. Der Internetkonzern verlagere Buchlager von Deutschland nach Polen und Tschechien, um Kosten zu sparen, und verlange von den Lieferanten eine kostenlose Belieferung.
Nach einem Rechtsstreit zwischen dem Börsenverein und Amazon musste der Online-Händler im September 2014 eine Unterlassungserklärung abgeben und sich verpflichten, beim Verkauf eines Buches künftig keine Nachlässe unter der Buchpreisbindung zu gewähren.