Leipzig (epd)Neue Vorschläge ihres Ministeriums befänden sich derzeit in der Abstimmung mit den Ländern und sollten noch in diesem Monat vorgelegt werden, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Leipzig. Sicherheitsstandards würden nicht berührt, die Regelungen beträfen vor allem das Bauplanungsrecht. Als Beispiel nannte Hendricks den Lärmschutz und die Errichtung von vorübergehenden Unterkünften im sogenannten Außenbereich, also in Gebieten außerhalb eines Bebauungsplanes.
Mit den weiteren Änderungen solle "deutlich mehr Spielraum" für eine schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften geschaffen werden, sagte die Ministerin. Bereits im vergangenen Jahr hatte es eine Baugesetzänderung gegeben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Asylunterkünfte in Ausnahmefällen auch in Gewerbegebieten eingerichtet werden können.
Kein eigenes Wohnungsbauprogramm
Hendricks bekräftigte zudem ihre Forderung, die durch den Bund bereitgestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den nächsten Jahren "mindestens zu verdoppeln". Derzeit beträgt die Unterstützung für die Bundesländer rund 518 Millionen Euro pro Jahr.
Kein Ziel der Bundesbauministerin ist hingegen ein eigenes Wohnungsbauprogramm für Flüchtlinge. Eigens für Asylsuchende errichtete Viertel würden der Integration schaden, sagte Hendricks. Außerdem sollten die in Deutschland bleibenden Flüchtlinge nicht gegenüber anderen Einwohnern bevorzugt werden. Maßgeblich für die Bereitstellung einer Sozialwohnung dürfe nur das Einkommen sein.