Berlin (epd)Der Mittelmeer-Einsatz der Europäischen Union gegen Schlepper wird konkreter. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin die deutsche Beteiligung an der zweiten Phase der Operation "Eunavfor Med". Sie sieht vor, Schiffe auf hoher See anzuhalten, zu durchsuchen, beschlagnahmen oder umzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass sie Flüchtlinge nach Europa schleusen. Der Bundestag muss dem Mandat noch zustimmen. Das ist für Oktober geplant.
Deutschland beteiligt sich dem Kabinettbeschluss zufolge weiterhin mit zwei Schiffen an den Operationen, erhöht die Zahl der Soldaten aber auf 950. Bisher sind bis zu 350 deutsche Soldaten im Mittelmeer im Einsatz. Für die erste Phase der Operation hat die Bundeswehr die Fregatte "Schleswig-Holstein" und den Tender "Werra" bereitgestellt. Sie befinden sich bereits im Mittelmeer. Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums haben die Mannschaften bis Ende August knapp 7.300 Flüchtlinge aus Seenot gerettet.
Schiffe unbrauchbar machen
Für den Start der zweiten Phase des "Eunavfor Med" (European Union Naval Forces Mediterranean) hatte der Europäische Rat am Montag grünes Licht gegeben. Die Operationen finden im Seegebiet zwischen der italienischen und lybischen Küste außerhalb der lybischen Hoheitsgewässer auf hoher See statt. Um auch in Küstennähe operieren zu können, will die EU ein Mandat des UN-Sicherheitsrates und die Zustimmung Libyens einholen. Die Verhandlungen laufen noch.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten die Operation "Eunavfor Med" im Frühjahr vereinbart. In der bisherigen ersten Phase wollten sich die Mitgliedsländer ein besseres Bild über die Schmugglernetzwerke und ihre Routen verschaffen, die vor allem über das nordafrikanische Land Libyen in Richtung Italien führen. Die dritte Phase ist die heikelste. Die EU will dann Schlepper bekämpfen, bevor sie in See stechen können und deren Schiffe unbrauchbar machen oder zerstören. Auch dafür brauchen die Europäer eine Erlaubnis der UN und Libyens.
Die Rettung schiffbrüchiger Menschen ist in dem Mandat des "Eunavfor"-Einsatzes nicht ausdrücklich erwähnt. In internen EU-Papieren wird jedoch klargestellt, dass gemäß internationaler Abkommen alle Einsatzkräfte die Pflicht zur Seenotrettung haben.