In dem Beitrag hatte Gemeindepfarrer Günter Weigel (54) scharfe Kritik an der derzeit diskutierten "Ehe für alle" geübt, mit der die Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren weiter vorangetrieben werden soll.
Eine "Ehe für alle" würde nach Weigels Worten "in letzter Konsequenz" etwa eine Ehe zwischen Eltern und Kindern ermöglichen oder gar von einem Menschen "mit seinem geliebten (Haus-)Tier", beispielsweise "mit seinem Hund, seiner Katze, seinem Pferd, seinem Schaf, seiner Kuh?". Weiter heißt es: "Wie dekadent und pervers müssen einzelne Vertreter unserer Politik und Gesellschaft eigentlich sein, um auf solche Ideen und Forderungen zu kommen?" Eine Ehe, die nicht auf dem Grundprinzip der Verbindung von einem Mann und einer Frau beruhe, "widerspricht dem ausdrücklichen Willen Jesu und steht nicht unter dem Segen Gottes", schreibt der Theologe.
Der Sprecher der bayerischen evangelischen Landeskirche, Michael Mädler, bezeichnete die Äußerungen des Pfarrers am Dienstag als "bizarre Fantasien". Selbstverständlich könne man über die gleichgeschlechtliche Ehe aus theologischer Perspektive unterschiedlicher Auffassung sein. Diese Debatte müsse aber seriös geführt werden, nicht so "theologisch schmalbrüstig" und in dieser Form "schon gar nicht als geistliches Wort", sagte Mädler dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Sprecher bezeichnete Weigels Vorwürfe als eine "völlige Verzerrung" dessen, was Politiker tatsächlich forderten.
Der Text aus dem "Nemmersdorfer Kirchenboten" beschäftigt auch die Juristen der bayerischen Landeskirche. Geprüft werde, ob der Gemeindepfarrer hier nach dem geltenden Dienstrecht gehandelt habe, sagte Mädler. "Dazu gehört zum Beispiel die Frage, inwieweit durch sein Tun die Einheit und Glaubwürdigkeit der Kirche befördert wird oder nicht." Derzeit seien die unmittelbaren Dienstvorgesetzten im Gespräch mit dem Pfarrer. Davon sei auch die weitere Entwicklung des Verfahrens abhängig.
Im Juni hatte der Bundesrat mehrheitlich einen Entschließungsantrag mit dem Titel "Ehe für alle - für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren" verabschiedet. Dagegen stimmte unter anderem der Freistaat Bayern.