"Verträge darf der Staat auch mit privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften abschließen", sagte der Honorarprofessor am Mittwochabend bei einer Podiumsveranstaltung in der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität. Prinzipiell haben Religionen seiner Ansicht nach sogar einen Anspruch auf Abschluss solcher Vereinbarungen.
Verträge wie die zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vier Islamverbänden und der Alevitischen Gemeinde geplanten könnten "den religiösen Frieden in Deutschland stärken", sagte Jacobs. Im Gegensatz zu den christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden sind die islamischen Gemeinschaften in Rheinland-Pfalz nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften, sondern als Vereine organisiert. Nach Auffassung des Kirchenrechtsexperten könnten sie dennoch als offizieller Partner des Landes bei der Gestaltung von konfessionellem islamischen Religionsunterricht auftreten.
Die rot-grüne Landesregierung will Fragen wie Religionsunterricht, Feiertage und Bestattungswesen mit den maßgeblichen Islamverbänden in "vertraglichen Vereinbarungen" regeln. Verhandlungspartner sind neben den Aleviten die islamische Reformgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat, der türkisch-islamische Verband Ditib, der Verband der islamischen Kulturzentren VIKZ und die Schura Rheinland-Pfalz. Bislang gibt es in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Staatsverträge mit Muslimen.