Das Gremium mit Sitz in Stuttgart entscheidet darüber, ob bei künstlicher Befruchtung und dem Verdacht auf schwere Erbkrankheiten ein Embryo untersucht werden darf, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird, wie das baden-württembergische Sozialministerium am Montag mitteilte. Die Kommission ist für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen zuständig.
Der unabhängigen Kommission gehören acht Mitglieder an: vier Mediziner, ein Ethiker, ein Jurist, ein Vertreter der Interessen von Patienten und einer für die Interessen Behinderter. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, betonte, die Präimplantationsdiagnostik (PID) werde ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zur Anwendung kommen.
Wenige hundert Fälle im Jahr
Bei der PID werden befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbkrankheiten untersucht. Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag 2011 beschlossen, diese Tests in Ausnahmefällen zu erlauben. Danach sind die Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn aufgrund der Anlagen des Elternpaares ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Der Gesetzgeber schätzt die Zahl der Fälle auf wenige hundert im Jahr.
Eine erste gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik nahm Anfang 2014 in Norddeutschland für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg ihre Arbeit auf. Im März dieses Jahres wurde in Bayern eine Ethikkommission eingerichtet. Das erste deutsche PID-Zentrum ging im März 2014 in Lübeck an den Start. Im Südwesten wird es PID-Zentren in Freiburg und Heidelberg geben.