Nach einem Gutachten der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung bestehen in vielen Bundesländern rechtliche Regelungen und Planungen, dem Islam in Alltag und Bildungswesen einen Platz zu geben. Muslimische Verbände seien allerdings noch lange nicht mit christlichen Kirchen oder jüdischen Gemeinden gleichgestellt, sagte die Mitautorin des Gutachtens, Riem Spielhaus, am Dienstag in Berlin. Die Studie wurde vom Zentrum für Islam und Recht in Europa mit Sitz in Erlangen erstellt.
Die Islamwissenschaftlerin Spielhaus sagte, fast alle westlichen Bundesländer hätten Regelungen für eine schrittweise Anerkennung des Islams erlassen. Mit der Einrichtung von Kommunikationsgremien, islamischem Religionsunterricht, vereinzelten Bestattungsverordnungen und universitären Angeboten seien bereits einige Maßnahmen zur rechtlichen Integration des Islams in die Bundesrepublik angelaufen. "Dabei gibt es keine Pauschallösung von Hamburg bis Sachsen", sagte Spielhaus.
Übergangslösungen nicht als dauerhafte Ersatzlösungen
Muslimen müsse es allerdings weiter erleichtert werden, ihren Glauben auszuüben. Insbesondere verwies Spielhaus auf Bestattungen ohne Sarg nach islamischem Ritus und die Möglichkeit, an hohen Feiertagen von Arbeit und Schule freigestellt zu werden. Hier könne der Staat islamfreundlichere Regelungen schaffen.
Zudem stagniere die Anerkennung muslimischer Gemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts, sagte Spielhaus. Kaum eine islamische Gemeinschaft habe den Status bisher erhalten. Dafür seien mit einzelnen Islamverbänden Verträge geschlossen worden, um öffentliches muslimisches Leben zu ermöglichen. Übergangslösungen dürften allerdings nicht zu dauerhaften Ersatzlösungen werden. In Deutschland leben etwa vier Millionen Muslime.