Die Neuregelung sei ein erster Schritt, aber kein großer Wurf, erklärte der BDKJ-Bundesvorsitzende Wolfgang Ehrenlechner am Dienstagabend in Köln. "Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts haben sich neue Möglichkeiten für wiederverheiratete Geschiedene oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgetan, die sich aber erst noch als tragfähig erweisen müssen."
Der Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden begrüßte, dass nun verbindlich festgehalten sei, dass eine Kündigung von Mitarbeitern bei einem Verstoß gegen die katholische Sittenlehre immer nur das letzte Mittel sein dürfe. "Es gibt mehr Möglichkeiten für Einzelfall-Abwägungen, damit aber immer noch keine bundesweit einheitliche Rechtssicherheit", kritisierte Ehrenlechner. Zwischen den Bistümern könnten große Unterschiede bestehen.
"Es muss gewährleistet werden, dass eine katholische Erzieherin, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, in der Diözese Passau genauso behandelt wird wie im Bistum Essen", verlangte der BDKJ-Bundesvorsitzende. Die von den katholischen Bischöfen beschlossene Einrichtung von zentralen Stellen in den Diözesen, die vor einer Entlassung aufgrund eines Loyalitätsverstoßes konsultiert werden sollen, sei ein erster Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Nötig sei darüber hinaus aber eine bundesweit einheitliche Einführung der kirchlichen Grundordnung und Transparenz bei der Bewertung von Loyalitätspflichten.
Die katholischen Bischöfe hatten am Dienstag mitgeteilt, dass schwere Loyalitätsverstöße künftig nicht mehr automatisch zu Kündigungen führen. Kirchenmitarbeiter können auch dann weiterbeschäftigt werden, wenn sie nach einer Scheidung erneut heiraten oder eine Homo-Ehe eingehen. Jeder Einzelfall soll sorgfältig geprüft werden. Das neue Arbeitsrecht soll noch in diesem Jahr wirksam werden. Die katholische Kirche ist mit rund 650.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.