Asyl in Deutschland
Laut Frankfurter Urteil forderte Rwabukombe Bürger seiner Gemeinde Kraft seiner Autorität zum Massaker an den auf das Kirchengelände geflüchteten Menschen auf. Er sei selbst zur Kirche gefahren. Rwabukombe gehört der Hutu-Mehrheit an und bestritt die Vorwürfe. Für den Vertreter von vier ruandischen Nebenklägern, Rechtsanwalt Dieter Magsam, war die Absicht zur Zerstörung zumindest eines erheblichen Teils der Volksgruppe der Tutsi eindeutig: "Kiziguro war eine auf den Tag programmierte Vernichtungsstätte", sagte er in Karlsruhe.
Die Verteidigung führte in ihrer Revision Verfahrensfehler an. Das Frankfurter Verfahren gegen Rwabukombe war der erste Prozess in Deutschland zum Völkermord in Ruanda vor 21 Jahren. Die Anklage stützte sich auf die Aussagen von mehr als 100 Zeugen, studierte Landkarten, entsandte Ermittler nach Ruanda und hörte Historiker. Aufzeichnungen zu dem Geschehen gibt es nicht. Rwabukombe saß seit Juli 2010 in Untersuchungshaft. Er war 2002 nach Deutschland gekommen und erhielt Asyl.
Beim Völkermord in Ruanda wurden 1994 bis zu 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu ermordet. Völkermord-Verbrechen wiegen so schwer, dass sie nach dem Weltrechtsprinzip überall auf der Welt geahndet werden können. Rwabukombe wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, weil es Zweifel gab, er dort ein faires Verfahren bekommen hätte.