"Es ist notwendig diesen Prozess zu führen, ohne Zweifel", sagte er am Sonntag dem Radiosender NDR1 Niedersachsen. Die rechtliche Verfolgung von Mord und von Staatsverbrechen im Nationalsozialismus dürfe nicht vom Alter eines mutmaßlichen Täters abhängig gemacht werden. "Mord verjährt nicht", unterstrich Meister. Die Anzahl von Jahren, die seit einer solchen Tat vergangen sei, dürfe nicht über die rechtliche Bewertung entscheiden.
Vor dem Landgericht Lüneburg muss sich ab Dienstag der heute 93-jährige frühere SS-Unterscharführer Oskar Gröning verantworten, der im Vernichtungslager Auschwitz als Buchhalter eingesetzt war. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, im Frühjahr 1944 im KZ Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben. Gröning war für das Gepäck der verschleppten Menschen auf der Bahnrampe mit zuständig und verbuchte das Geld, das sie bei sich hatten.
Meister sagte, es gehöre zu den Aufgaben eines Strafrechtsprozesses, die äußeren Umstände eines Angeklagten zu bedenken, seinen Gesundheitszustand und auch sein Alter. Allerdings dürften die Rechtsfragen nicht aus Mitgefühl übergangen werden. Die Gesellschaft müsse sich weiter damit auseinandersetzen, was es bedeute, Unrecht im Auftrag eines Staates zu tun. "Es ist eine Stärke unseres Rechtsstaates und eine Stärke in der Auseinandersetzung mit unserer eigenen historischen Vergangenheit, dass es diesen Prozess gibt", sagte der Bischof.