Damit hätten die Karlsruher Richter klargemacht, dass Religion keine Privatsache sei, sondern Teil der Öffentlichkeit, sagte Bedford-Strohm am Montag bei der in Bad Wörishofen tagenden bayerischen Landessynode. Allerdings dürfe die Umsetzung des Richterspruchs nicht allein auf die Schulen abgewälzt werden, mahnte Bedford-Strohm, der auch Landesbischof in Bayern ist.
Bedford-Strohm fügte hinzu, es müsse jedoch klarwerden, wie das Kopftuch zu bewerten sei: Stehe es tatsächlich für die Unterdrückung der Frau oder gehöre es zum Selbstbestimmungsrecht der Frau? Er kündigte an, dass sich die EKD sorgfältig mit dem Karlsruher Urteil befassen werde. Eine abschließende Bewertung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Künftig soll es bei einem möglichen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte, eine Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden, ankommen.
Bedford-Strohm: Kopftuch-Entscheidung gründlich prüfen
Foto: dpa/Bernd Thissen
Bedford-Strohm: Kopftuch-Entscheidung gründlich prüfen
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat die Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich begrüßt.
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