Das Gericht werde sich daher auch künftig mit dem Thema Kopftuch an Schulen befassen müssen, sagte Bosbach. Konkrete Fälle, in denen eine Schulleitung oder Aufsichtsbehörde den Schulfrieden bedroht sieht und ein Trageverbot ausspricht, werden Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. "Und spätestens dann wird das Bundesverfassungsgericht nicht mehr umhinkommen, Maßstäbe und Kriterien zu entwickeln, wann denn genau eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens als gegeben anzusehen ist und wann nicht."
Nach Bosbachs Einschätzung gibt es für eine gläubige Musliminnen keine aus dem Koran ableitbare Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs. "Wenn sie es dennoch tut, ist das Tragen des Tuches natürlich auch eine öffentliche Demonstration und eine bewusste Abgrenzung von der kulturellen Tradition unseres Landes und der Mehrheitsgesellschaft."
Zudem seien Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zur Neutralität verpflichtet, betonte der Innenpolitiker. Es gebe viele Musliminnen, die ohne Kopftuch unterrichteten. "Für mich ist es schwer vorstellbar, dass jemand, der gerne an einer öffentlichen Schule unterrichtet, sich durch ein Kopftuch-Verbot abschrecken ließe."
Bosbach: Kopftuch-Urteil verlagert Problem an Schulen
Bosbach: Kopftuch-Urteil verlagert Problem an Schulen
Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hat das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Die Probleme würden dadurch in die Schule verlagert, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses dem "Bonner General-Anzeiger" (Samstagsausgabe). "Denn es ist völlig unklar, nach welchen Kriterien Schulleiter und Aufsichtsbehörden feststellen sollen, ob im konkreten Fall durch das Tragen eines Kopftuchs der Schulfrieden gestört ist oder nicht." Es sei völlig offen, von wem und in welcher Form Kritik geäußert werden müsse, um an einer Schule ein Kopftuchverbot durchzusetzen.
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