Angesichts der kontroversen Debatte müsse sich erst zeigen, ob die Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf die einzelne Schule rechtlich angemessener und in der Praxis handhabbar sei, sagte der Präsident des Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, am Freitag in Hannover.
Nach dem neuen Beschluss verstößt ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit. Künftig soll es für ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte oder eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen.
Mit dem Beschluss bekräftige das Bundesverfassungsgericht zudem, dass öffentliche Schulen kein religionsfreier Raum seien, ergänzte Kirchenamtspräsident Anke. Die Entscheidung unterstreiche, dass die Religionsfreiheit ein hohes Gut sei und nicht an den Schultoren ende. "Sie gilt für alle Religionen." Seit langem werde allerdings kontrovers diskutiert, wie die Grenzen auszuloten seien, die sich aus dem Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates und der Rechte von Schülern und deren Eltern ergeben.