Nach dem Willen von CDU und CSU sollen Beschäftigte mit einer vollen Rente ihre Altersbezüge steigern können, wenn sie weiter selbst Beiträge dafür zahlen, wie die "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtet. Nach geltendem Recht ist ihnen das verwehrt. Um für die Arbeitgeber einen Anreiz zur Weiterbeschäftigung Älterer zu schaffen, solle ihnen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erlassen werden.
Für Rentner mit vollen Altersbezügen, die gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen derzeit die Arbeitgeber den hälftigen Anteil für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daraus entstehen aber keine zusätzlichen Leistungsansprüche. Nach dem Willen der Union sollten künftig auch die Beschäftigten auf freiwilliger Basis weiter Rentenbeiträge zahlen können, hieß es. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen würde sich die Rente für ein zusätzliches Arbeitsjahr den Berechnungen zufolge um knapp 29 Euro erhöhen, im Osten um gut 26 Euro.
Der Vorschlag solle den Sozialdemokraten in der Koalitionsarbeitsgruppe unterbreitet werden, die sich mit flexiblen Übergängen in den Ruhestand befasst, schrieb die Zeitung unter Berufung auf Angaben aus der Unionsfraktion. Die nächste Sitzung dieses Gremiums findet voraussichtlich Ende dieses Monats statt. Die SPD reagierte jedoch verhalten auf den Vorstoß. "Mit der Idee der Union wird der Rentenkasse Geld entzogen", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Katja Mast, der Zeitung. "Deshalb müssen wir den Vorschlag noch finanziell prüfen."
Skeptisch zeigte sich Mast auch mit Blick auf das Vorhaben, die Arbeitgeber von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zu entlasten. "Es kann nicht sein, dass es ein Sonderarbeitsrecht für 'billigere' ältere Arbeitnehmer gibt", sagte sie.
Hintergrund der Suche von Union und SPD nach flexibleren Übergängen in die Rente ist der Fachkräftemangel. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden im Jahr 2020 in Deutschland 1,3 Millionen Fachkräfte fehlen.