"Die Worte des Ministers belasten in ungewöhnlicher und überflüssiger Weise das gute Verhältnis zwischen Kirche und Staat", sagte der evangelische Theologe am Samstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Hannover. De Maizière hatte laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gesagt, er habe als Christ zwar Verständnis, dass die Kirchen "in Einzelfällen" unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnehmen. Doch es gehe nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzen.
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Meister betonte dagegen als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dass das Kirchenasyl ein offensichtlich notwendiger Schutzraum für Menschenrechte sei: "Es wird nur gewährt, wenn jemand trotz aller staatlichen Gesetze und Hilfen von Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen oder Lebensgefahr bedroht ist." Es wende sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern erinnere diesen an das grundgesetzlich verankerte Recht auf Menschenwürde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
In den meisten Fällen könne den Menschen in einem Kirchenasyl durch eine erneute Überprüfung ihres Schutzbegehrens geholfen werden. Das zeige ganz klar seine Notwendigkeit, auch wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. "Es ist bedauerlich, dass solche Äußerungen von Politikern das Engagement der Kirchen als wichtigste zivilgesellschaftliche Akteure für den Schutz und die Aufnahme von Flüchtlingen infrage stellen", unterstrich der Bischof.
Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es beruht zumeist auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat. Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung sind die umstrittenen Dublin-III-Bestimmungen der Europäischen Union. Im Kirchenasyl befinden sich zumeist Menschen, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind. Sie dürfen nur im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Asyl beantragen - es sei denn, die Überstellungsfrist von sechs Monaten wird überschritten. Werden die Betroffenen als "flüchtig" eingestuft, wie es das Migrations-Bundesamt seit kurzem tut, verlängert sich die Frist auf 18 Monate.