Die Organspender müssten sich allerdings darauf verlassen können, dass alle Akteure des Transplantationssystems Recht und Regeln einhielten, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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In dem Bremerhavener Fall war es Anfang Dezember bei der Organentnahme zu einer schweren Panne gekommen. Nach Medienberichten war der Hirntod der Patientin nicht den Regeln entsprechend festgestellt worden. Deshalb habe das Entnahmeteam die Operation abgebrochen. Die Bundesärztekammer erklärte jedoch später nach Prüfung des Falles durch ein Expertenteam, dass die Spenderin vor der geplanten Organspende doch bereits hirntot war.
"Es gibt Vorschriften, und die müssen eingehalten werden", sagte Brysch. Die Regeln für die Feststellung des Hirntods stünden im Gesetz und würden von der Bundesärztekammer in Richtlinien ausgeführt. Um einen Hirntod festzustellen, müssten zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander standardisiert und mit zeitlichem Abstand mehrere Untersuchungen vornehmen. Der Hirntod bei einem Patienten gelte als festgestellt, "wenn unumkehrbar schwere Hirnschädigungen vorliegen, der Hirnstamm keine Reflexe mehr auslöst und die Spontanatmung ausgefallen ist".
Die in Dortmund ansässige Deutsche Stiftung Patientenschutz will schwerstkranke, pflegebedürftige und sterbende Menschen vertreten. Sie wurde 1995 durch den katholischen Maltesterorden gegründet. Die Stiftung verzichtet nach eigenen Angaben auf Gelder der Krankenkassen, der Kirchen oder der öffentlichen Hand, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren.