Damit könnte der Wert der Kunst- und Pressefreiheit auf symbolische Weise unterstrichen werden, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach dem Terroranschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" kam der Paragraf 166 erneut in die Diskussion, nach dem Gotteslästerung und Religionsbeschimpfung strafbar sind, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gestört wird.
Diese Vorschrift schaffe nur Missverständnisse und sei nicht erforderlich, sagte Heinig. Die Beleidigungstatbestände und der Schutz vor Volksverhetzung garantierten den Schutz des religiösen Friedens ausreichend, argumentierte der Rechtswissenschaftler, der in Göttingen auch das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland leitet. "Aber eine Streichung würde deutlich machen: Die Presse- und Kunstfreiheit hat Vorrang vor dem diffusen Schutz religiöser Gefühle", fügte er hinzu.
###mehr-artikel###
Heinig verwies zudem auf Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich beim Umgang mit Religion im öffentlichen Raum. In Deutschland könne der Staat den Islam als gleichberechtigte Religion behandeln und zugleich Gefahrenabwehr gegen den islamistischen Fundamentalismus betreiben. Ohne die religiös-weltanschauliche Neutralität und die Religionsfreiheit in Frage zu stellen, könnten mit dem deutschen Religionsrecht öffentliche Debatten über den Unterschied zwischen "gefährlichen und produktiven Religionskulturen" gefördert werden, sagte der Jurist. Erregungszustände von Islamkritikern und Muslimen wie in Frankreich, wo Religion in jeder Form einfach Privatsache sei, könnten so vermieden werden.
Diese Vorzüge der religionsrechtlichen Ordnung in Deutschland hätten jedoch nur Bestand, wenn sich die Muslime in Deutschland mehr als bisher kritisch mit den theologischen Traditionen im Islam auseinandersetzen, auf die sich der militante Islamismus berufe. "Es reicht nicht, den Islam gebetsmühlenartig zur Friedensreligion zu erklären", sagte der Staatsrechtler.
Denn offensichtlich gebe es eben auch in dieser Religion eine Gewaltspur. Die islamische Theologie an deutschen Universitäten sei deshalb gefordert, zu einer "Historisierung und Kontextualisieurng islamischer Lehrgebäude" beizutragen. "Ohne diese Kulturleistung ist keine Religion zu zivilisieren", äußerte der Kirchenrechtler.