Bundesamt für Migration hält Einwanderungsgesetz für überflüssig

Bundesamt für Migration hält Einwanderungsgesetz für überflüssig
Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, hält ein Einwanderungsgesetz für überflüssig.

"Ich kann keinen zusätzlichen Nutzen durch ein Einwanderungsgesetz erkennen", sagte der Behördenleiter der "Sächsischen Zeitung" (Samstagsausgabe). Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe Deutschland gerade bestätigt, dass es eines der liberalsten Einwanderungsrechte der Welt habe. In diesem Jahr gebe es weitere Erleichterungen. Die Zuwanderung komme zudem vor allem aus EU-Ländern und lasse sich durch ein nationales Gesetz gar nicht regeln.

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Schmidt befürwortete zugleich die Aufnahme Tunesien in die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten". Tunesische Staatsangehörige, die in Deutschland um Asyl oder Flüchtlingsschutz nachsuchten, hätten eine Anerkennungsquote von unter 0,2 Prozent. In Tunesien gebe es keine politische Verfolgung oder Gründe, die eine Aufnahme nach der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigten. Entscheidend sei aber eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Dies müsse sich in Ländern wie Tunesien herumsprechen. Schmidt: "Es geht darum, dass die Menschen sich keine falschen Vorstellungen machen. Das ist der Plan."

Zu Forderungen nach einer Verkürzung der Asylverfahren und Abschiebefristen wie aus der CSU verwies Schmidt auf bereits beschlossene Regelungen. Bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber sei "längst einiges in Bewegung", die Asylverfahren seien schon deutlich kürzer geworden. "Wir sind jetzt bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 7,1 Monaten", berichtete Schmidt. Bei Anträgen, die seit 1. Januar 2013 gestellt wurden, seien es sogar nur 4,9 Monate. Laut Koalitionsvertrag sei das Ziel drei Monate.