Kirchen-Ethiker: Auch die Schweizer werden PID gutheißen

Kirchen-Ethiker: Auch die Schweizer werden PID gutheißen
Die Schweizer werden laut einem Kirchen-Ethiker 2015 sehr wahrscheinlich gleich zwei Mal über die umstrittene Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibes abstimmen.

Nach der Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch das Parlament würden die Eidgenossen die endgültige Entscheidung an der Urne treffen, sagte der Beauftragte für Theologie und Ethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Frank Mathwig, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bern. Er rechnet mit einem Ja der Eidgenossen zur PID.

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Die Schweiz wäre dann eines der letzten Länder Europas, das die PID legalisiert. Der Kirchenbund lehnt die PID laut Mathwig nicht grundsätzlich ab. Man habe nie ein generelles Verbot gefordert. Die Kirchen setzten sich aber für einen verfassungsmäßigen Schutz des ungeborenen Lebens ein, unterstrich der deutsche Theologe Mathwig.

Im November hatte das Schweizer Parlament das PID-Verbot aufgehoben und eine weitgehende Liberalisierung beschlossen. Neben dem Fortpflanzungsmedizingesetz muss auch die Bundesverfassung geändert werden. Das Schweizer Volk aber muss über jede Verfassungsänderung abstimmen. Bei einem Ja wollen konservative Gruppen und die Evangelische Volkspartei ein Referendum erzwingen. Dann könnte es zu der zweiten Abstimmung kommen. "Das sind die Eigenarten der direkten Demokratie in der Schweiz", erläuterte Mathwig.

Mathwig: "Symboldiskussion"

Bei der PID handelt es sich um die Untersuchung von Embryonen, nachdem sie im Reagenzglas erzeugt wurden. Mittels der PID soll bestimmt werden, welche Embryonen in den Mutterleib verpflanzt werden und welche nicht. "Bislang hat es einen impliziten Embryonenschutz durch die Fristenreglung gegeben, die den Schwangerschaftsabbruch ausschließlich mit dem leiblich-seelischen Konflikt der Mutter begründet ", sagte der Theologe.

Mathwig betonte, bei der PID-Diskussion handele es sich auch um eine "Symboldiskussion". Heute könnten Eltern im Rahmen pränataler Bluttests bereits Selektionsentscheidungen treffen. Diese Tests können im Rahmen der Fristenregelung erfolgen. Es sei dann an den Eltern zu bestimmen, ob sie ein Kind haben wollen, wenn es beispielsweise nicht das gewünschte Geschlecht aufweist.