Viele islamische Staaten kennen nur das Modell der Kindespflegschaft ("Kafala"), bei der - anders als bei der europäischen Adoption - die juristische Beziehung zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt. (Az: 52265/10)
###mehr-artikel###Die Vorstellung, dass beide Länder das Adoptionsmodell anerkennen sollten, hat mit dem Ziel des Kindeswohls zu tun: Das internationale Adoptionsübereinkommen von Den Haag (HAÜ, 1993) sieht vor, dass Heimat- und Aufnahmeland in einem ordentlichen und transparenten Adoptionsverfahren zusammenarbeiten. Das soll beispielsweise dazu dienen, den illegalen Kinderhandel zu verhindern. Es sei außerdem sinnvoll, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einem rechtlichen Durcheinander komme und das Kind auf einmal juristisch zwei Elternpaare habe, unterstrich der Menschenrechtsgerichtshof.
In dem Straßburger Fall ging es um ein belgisches Ehepaar mit marokkanischen Wurzeln, das seine in Marokko lebende Nichte zu sich nehmen wollte. Das Paar beantragte eine formale Adoption, was die belgischen Behörden ablehnten. Das Mädchen durfte allerdings trotzdem bei seinem Onkel und seiner Tante wohnen, zuletzt auf Basis einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Damit hatte die kleine Wahlfamilie vergleichsweise viel Glück: In anderen Fällen, auch in deutschen, konnten Kafala-Eltern nicht einmal ein Einreisevisum für das Wunschpflegekind erstreiten.