Der Betrag für unterhaltspflichtige Erwerbstätige in der "Düsseldorfer Tabelle" steigt von 1.000 Euro auf 1.080 Euro, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte. Für nicht arbeitende Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Die Anpassung berücksichtige unter anderem die ebenfalls zum Jahresbeginn geltende Erhöhung der Hartz IV-Sätze, hieß es.
Der Kindesunterhalt wird zunächst nicht erhöht. Der Unterhalt richte sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, der vom Bundesfinanzministerium festgesetzt wird, hieß es. Mit einer Anhebung des Kinderfreibetrages werde im Lauf des kommenden Jahres gerechnet. Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor.