Die Ärztin hatte bei einer Patientin aufgrund geschilderter Schmerzen im unteren Rücken Ischiasbeschwerden diagnostiziert. Sie gab eine Spritze und verschrieb Schmerzmittel. Die Patientin musste drei Tage nach der Untersuchung wegen einer Gewebeentzündung im Gesäßbereich notfallmäßig operiert werden. Dabei wurde ein Teil des Schließmuskels entfernt. Das Gericht wertete die Untersuchung der Ärztin als fehlerhaft. Wegen der Verletzungsfolgen sei das Schmerzensgeld gerechtfertigt. Die Ärztin sei den Beschwerden nicht ausreichend nachgegangen, erklärten die Richter. Sie hätte die Möglichkeit von Erkrankungen mit schwerwiegenden Folgen berücksichtigen müssen.
Die Patientin musste nach der Notoperation weitere Male nachoperiert werden. Wegen anhaltender Wundschmerzen, einer Stuhlinkontinenz sowie damit verbundenen psychischen Belastungen hatte sie auf Schmerzensgeld geklagt.