Das umstrittene Fracking zur Erdgasgewinnung soll in Deutschland weitgehend verboten bleiben. Generell sei die Methode mit umwelttoxischen Stoffen und in allen sensiblen Gebieten nicht erlaubt, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Montag im Deutschlandfunk. Allenfalls dürften in Ausnahmefällen Probebohrungen unterhalb von 3.000 Metern vorgenommen werden.
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Dort würden strenge Vorschriften aus dem Bergbau und vor allem zum Schutz des Grundwassers gelten. "Wichtig ist die Gesundheit der Menschen, und dafür brauchen wir gesundes Wasser", betonte Hendricks. Daher dürften auch einzelne Probebohrungen etwa zu wissenschaftlichen Zwecken auch nicht oberhalb der Marke von 3.000 Metern erfolgen.
Nach den Worten der Ministerin haben sich das Bundeskanzleramt, das von Sigmar Gabriel (SPD) geführte Wirtschaftsministerium und die Koalitionsspitzen auf diese Regelungen geeinigt. Künftig soll es zudem eine Expertenkommission geben, die den "wissenschaftlichen Sachverstand bündelt". Aufgabe des Gremiums ist es, Fracking-Anträge zu bewerten. Die Genehmigungsbehörden müssen den mehrheitlich beschlossenen Empfehlungen der Kommission nicht folgen. Das Votum der Expertenkommission sei nicht bindend, sagte Hendricks.
Die SPD-Politikerin schloss jedoch nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Fracking-Erlaubnis erteilt wird. Man müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, sagte Hendricks. Sollte irgendwann feststehen, dass Fracking völlig unbedenklich für die Umwelt ist, könne man es langfristig nicht verbieten.
Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst. So kann Schiefergestein aufgespalten und darin enthaltenes Erdgas gefördert werden. Umweltschützer warnen vor einer Verunreinigung des Grundwassers durch die chemischen Zusätze und fordern ein generelles Verbot.