Was hat die EKD-Synode 2014 eigentlich beschlossen?

Foto: dpa/Axel Heimken
Was hat die EKD-Synode 2014 eigentlich beschlossen?
Die Synode der EKD hat bei ihrer Tagung in Dresden nicht nur über die digitale Gesellschaft diskutiert und Heinrich Bedford-Strohm zum neuen Ratsvorsitzenden der EKD gewählt. Sie hat insgesamt 23 Beschlüsse gefasst, die vom Beschluss des Haushalts über Arbeitsrechts-Regelungen bis zum Widerstand gegen das transatlantische Handelsabkommen TTIP reichen. Wir fassen zusammen, was in allen diesen Beschlüssen steht.

###mehr-links### Die Beschlüsse in dieser Übersicht sind thematisch geordnet, nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem sie gefasst wurden. Die Beschlüsse sind jeweils direkt verlinkt. Alle Beschlüsse finden sich auch auf den Internetseiten zur Synode auf EKD.de.

Beschlüsse zum Schwerpunktthema

Kundgebung: Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft

Das Schwerpunktthema der Synode führte zu einem der meistdiskutierten Beschlüsse in Dresden. Vorher konnte im Netz der Kundgebungsentwurf diskutiert werden, die endgültige, beschlossene Fassung sah dementsprechend ganz anders aus. Die Kundgebung blickt grundsätzlich positiv auf die Chancen des digitalen Wandels und macht zugleich einen Aufschlag, das christliche Menschenbild in einer längst digital gewordenen Gesellschaft stärker wieder einzubringen. Der Vorsitzende des Themenausschusses, der den Text zur Abstimmung stellte, hat im Interview mit evangelisch.de erklärt, wie es jetzt weitergeht mit der Kundgebung. Lesen Sie hier das Interview mit Detlef Klahr.

 

Beschluss zur digitalen Evangeliumskommunikation und zu Bildungsherausforderungen

Aus den Diskussionen rund um das Schwerpunktthema ist dieser Antrag entstanden. Mit dem Beschluss fordert die Synode den Rat der EKD auf, einen stärkeren Fokus auf Medienpädagogik rund um digitale Medien zu legen, damit mehr Menschen in allen Gliedern der Kirche das Evangelium in der digitalen Welt angemessen kommunizieren können.

 

Politische Beschlüsse

Beschluss des Europaausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP)

Mit diesem Beschluss hat sich die Synode gegen die Geheimverhandlungen über TTIP ausgesprochen und stellt infrage, dass ein transatlantischer Investitionsschutz Teil eines solchen Abkommens sein soll. Die europäischen Standards bei Gesundheit, Verbraucherschutz, Sozialwesen, Datenschutz und Umweltschutz sollen erhalten bleiben, außerdem soll TTIP keine Entwicklungsländer benachteiligen. Der Rat der EKD wird aufgefordert, diese Forderungen der Synode in Berlin und Brüssel zu vertreten.

 

Beschluss zur Unterstützung für das Förderprogramm "Demokratie leben"

"Demokratie leben" ist ein Programm des Bundesfamilienministeriums gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Der Rat der EKD soll sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Budget dafür bis 2016 mehr als verdoppelt wird - von 30,5 auf 70 Millionen Euro.

 

Beschluss zum Schutz von Flüchtlingen im Süden Europas

Mit dem Einsatz "Triton" statt "Mare Nostrum" wird die EU restriktiver gegen Flüchtlinge vorgehen, die über das Mittelmeer kommen. Die Synode spricht sich dagegen aus, fordert die Weiterführung von "Mare Nostrum" oder einem vergleichbaren Programm und möchte mehr legale Wege, auf denen Flüchtlinge nach Europa kommen können. Wer in einem europäischen Land Asyl bekommen hat, soll in ganz Europa reisen und wohnen können.

 

Beschluss zu wirksamen Maßnahmen gegen Menschenhandel mit Flüchtlingen auf der Sinai-Halbinsel

Die Sinai-Halbinsel ist der Teil von Ägypten, der an Israel grenzt. Flüchtlinge aus Eritrea, die vor der Gewalt in ihrem Heimatland fliehen, landen in Auffanglagern im Sudan. Von dort werden sie durch Menschenhändler an Erpresser in Ägypten verkauft, die von den Familien Zehntausende Dollar fordern, um ihre Angehörigen zurückzubekommen. Die Kontaktdaten zu den Familien werden oft durch Folter aus den Gefangenen herausgepresst. (Mehr Info dazu: "Folterkammer Sinai", FAZ, 8.4. 2014.) Die EKD-Synode fordert von Europol und dem UN-Menschenrechtskommissar, dagegen vorzugehen, und fordert mehr Entwicklungshilfe für Eritrea, um die Gründe für die Flucht von dort zu mildern.

 

Beschluss zur Willkommenskultur für Flüchtlinge

Die Synode dankt den Kirchengemeinden, die sich bereits jetzt für Flüchtlinge einsetzen, und bestärkt die Diakonie in ihrer Hilfe für Flüchtlinge. Das Kirchenasyl wird "als Dienst am Rechtsstaat" als sinnvoll erachtet. Eine Kultur der Integration und Teilhabe von Flüchtlingen auf allen Ebenen" gehöre zum biblischen Auftrag, betont die Synode. Außerdem enthält der Beschluss politische Forderungen, unter anderem zu menschenwürdigen Standards in Flüchtlingsunterkünften, Freizügigkeit und zur Gewährleistung eines Existenzminimums.

 

Beschluss zur Lage im Nordirak und in Syrien

Mit diesem Beschluss fordert die Synode die Vereinten Nationen dazu auf, den Menschen in den von "IS" kontrollierten Gebieten zu helfen. Zugleich stellt sich die Synode klar gegen Waffenlieferungen in unsichere Drittstaaten und fordert von der Bundesregierung eine bessere Kontrolle darüber, wo deutsche Waffen letztlich landen. Für Syrien und den Nordirak sei ein langfristiger Aufbauplan nötig.

 

Beschluss zur Situation im Sudan und Südsudan

Die Synode sorgt sich um die Lage der Christen im Sudan und Südsudan und fordert den Rat der EKD auf, sich bei der Bundesregierung verstärkt für einen Waffenstillstand im Sudan und Hilfe für die Menschen vor Ort einzusetzen. Außerdem sollen die theologische Ausbildung und der Sudanesische Kirchenrat unterstützt werden.

 

Kirchenpolitische Beschlüsse

Beschluss zum Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2015

Der Haushalt der EKD für 2015 ist von der Synode beschlossen worden. Die aktuellen Haushaltszahlen der EKD stehen hier. Auch die Einbringung des Beschlusses mit den aktuellen Haushaltsentwicklungen und der Bericht, in dem der vorgelegte Haushalt genauer erklärt wurde, stehen ebenfalls online.

 

Beschluss zur Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung der EKD für das Rechnungsjahr 2013 (Entlastung)

Die Synode hat den Rat der EKD für Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung des Jahres 2013 entlastet. Sie hat damit den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Haushalt bestätigt.

 

Kirchengesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland und weiterer dienstrechtlicher Regelungen

Die beschlossenen Änderungen des Disziplinargesetzes befassen sich vor allem mit dem Feld sexuellen Missbrauchs. Mutmaßliche Opfer bekommen in entsprechenden Verfahren mehr Rechte vor dem Kirchengericht. Unter anderem dürfen sie einen Beistand mitbringen, der "für Zeuginnen und Zeugen Fragen beanstanden oder [...] den Ausschluss einer Person beantragen" kann. Dadurch werden die Zeugen bei ihrer Aussage besser geschützt. Außerdem können Verurteilte nun auch im Ruhestand mit der Kürzung ihrer Pension bestraft werden.

 

Beschluss zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen

In der Nordkirche gab es einen Untersuchungsbericht einer Unabhängigen Kommission zu sexuellem Missbrauch. Die Auswertung dieses Berichts soll auch in die Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der EKD einfließen. Außerdem sollen Rat und Kirchenkonferenz über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen im Disziplinarrecht (siehe einen Beschluss weiter oben) berichten.

 

Beschluss zum Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbstständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD - ZuOG-EKD)

Das Bundesarbeitsgericht urteilte im September 2014, dass kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeitenden z.B. das Tragen eines Kopftuches verbieten dürfen. Um den Geltungsbereich der kirchlichen Selbstbestimmung zu klären, hat die Synode dieses Zuordnungsgesetz beschlossen. Darin wird klar geregelt, welche Einrichtungen kirchlich sind und welche nicht. Insbesondere die "Erfüllung des kirchlichen Auftrags" und die "Verbindung zur Kirche" sind in den entsprechenden Absätzen genauer beschrieben. Details dazu finden sich auch in der Einbringung zum Zuordnungsgesetz.

 

Beschluss zum Kirchengesetz zur gemeinsamen Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der EKD und zur Änderung dienstrechtlicher Kirchengesetze

Beschluss zum Kirchengesetz zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Mit den Beschlüssen wird das Arbeitsrecht innerhalb der Gliedkirchen der EKD angeglichen, damit EKD-weit ähnliche arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten. Die Landeskirchen können mit "Öffnungsklauseln" einzelne abweichende Regelungen beschließen (u.a. bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter). Außerdem hat die Synode die notwendigen Änderungen für die Umwandlung des Militärbischofs in eine hauptamtliche Position beschlossen. Die Einbringung hierzu steht ebenfalls online.

 

Beschluss zum Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsregelungsgesetzes der EKD und des Kirchengerichtsgesetzes der EKD

Beschluss zum Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetztes EKD-Ost und des Kirchengerichtsgesetztes der Evangelischen Kirche in Deutschland

Nach der Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts auf der Synode 2013 und der grundlegenden Einbindung der Gewerkschaften waren noch weitere Anpassungen des Kirchengesetzes nötig, die sich aus dem damaligen Beschluss ergaben. Diese beiden Gesetzesanpassungen nehmen diese Anpassungen vor. Insbesondere bekommen die Gewerkschaften mit diesem Beschluss bereits dann Sitze in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie, wenn nur 3 Prozent der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind. 

 

Beschluss zur Fortentwicklung des Verbindungsmodells

Innerhalb der EKD gibt es zwei konfessionelle Bünde, in denen sich Landeskirchen lutherischer oder unierter Konfession zusammengeschlossen haben: die VELKD (lutherisch) und die UEK (uniert). Beide sollen zukünftig stärker zusammenarbeiten. Außerdem definiert sich die EKD mit diesem Beschluss auf der Basis der Leuenberger Konkordie selbst als Kirche, deren Aufgabe die Einheit der Gliedkirchen in konfessioneller Pluralität ist. Mehr dazu steht in dieser Meldung zum Verbindungsmodell.

 

Beschluss zur Verpflichtung der Mitglieder der Synode der EKD, der Generalsynode der VELKD und der Vollkonferenz der UEK zu Beginn einer Amtsperiode

Bisher bestand keine Einigkeit, wie die Synodalen der VELKD, die Konferenzmitglieder der UEK und die Synodalen der EKD auf ihre Amtszeit verpflichtet werden. Mit diesem Beschluss ist eine gemeinsame Agenda gefunden, der sich alle drei Gremien anschließen. Wer sich dafür interessiert, findet die Einzelheiten zur Synodalen-Verpflichtung hier.

 

Beschluss zur Geschlechtergerechtigkeit in der evangelischen Kirche

Die Synode fordert mit diesem Beschluss den Rat der EKD und die Kirchenkonferenz auf, zu prüfen, wie mehr Gleichstellung von Männern und Frauen in der Mittleren Leitungsebene der EKD und Landeskirchen erreicht werden kann. Das Diakonische Werk wird gebeten, den Männer-/Frauen-Anteil in seinen Führungspositionen und Entscheidungsgremien zu überprüfen.

 

Beschlüsse zum Umweltschutz

Beschluss zur strengen Regulierung von Fracking

Fracking soll, wenn überhaupt, nur unter strengen Umweltschutzauflagen und mit Bürgerbeteiligung erlaubt werden.

 

Beschluss zum Klimaschutz

Die EKD und die Gliedkirchen sollen bis 2020 ihren CO2-Ausstoß um 40 Prozent senken (im Vergleich zu 2005). SIe sollen Klimaschutzkonzepte entwickeln und die Klima-Kollekte nutzen. (Der Klimabericht 2014 der EKD ist online verfügbar.)