Die Evangelische Kirche von Westfalen steht vor der Entscheidung, ob sie Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zulässt. Vor der am Montag in Bielefeld beginnenden Synodentagung warb Präses Annette Kurschus um die Zustimmung der Delegierten. Die Kirche müsse die Umstände und Lebenssituationen der Menschen stärker in den Blick nehmen. In der westfälischen Kirche gibt es für homosexuelle Partnerschaften bisher lediglich eine "pastorale Begleitung" in nichtöffentlichen Andachten.
Die Ehe bleibe das Leitbild als "kostbare Form des Zusammenlebens", die besonderen Schutz brauche, unterstrich Kurschus. Doch auch über die Ehe hinaus sollten Liebe, Treue und Verantwortung die Familie in all ihren Formen bestimmen. Das Kirchenparlament schließt bei seiner Tagung einen zweijährigen Diskussionsprozess über "Familien heute" ab und fasst dazu Beschlüsse.
In den 20 evangelischen Landeskirchen sind die Regelungen zur Segnung homosexueller Partnerschaften unterschiedlich. Während es in einigen Landeskirchen eigene Gottesdienste gibt, ist andernorts nur eine seelsorgerliche Begleitung des Paares vorgesehen. Als besonders liberal gilt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Seit 2013 ist dort die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares der kirchlichen Trauung weitgehend gleichgestellt. Wie die Heirat von Mann und Frau wird sie in das Kirchenbuch eingetragen.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürften von der Kirche nicht ausgeschlossen werden, sagte Kurschus. Sie sollten in einem Gottesdienst begleitet werden. Auch Geschiedene und Wiederverheiratete gehörten in der westfälischen Kirche selbstverständlich dazu, unterstrich die Präses. Diese Menschen erlebten das Scheitern ihrer Ideale oft als persönliches Scheitern. Deshalb hätten sie Trost und Seelsorge besonders nötig.