Das sogenannte Verbindungsmodell im deutschen Protestantismus soll weitergeführt und ausgebaut werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Synode der EKD am Sonntagabend in Dresden mit großer Mehrheit. Darin heißt es, die EKD verstehe sich selbst als Kirche mit der ekklesialen Funktion, "für die Einheit der Gliedkirchen unter Berücksichtigung der Konfessionsverschiedenheit" einzustehen, wie es EKD-Ratsvorsitzender Nikolaus Schneider bei der Einbringung des Entwurfs sagte. Es gab zwei Nein-Stimmen und acht Enthaltungen.
###mehr-links###
Schneider hatte den Beschlussvorschlag als eine seiner letzten Amtshandlungen in das Kirchenparlament eingebracht. Er hoffe, dass es gelinge, "die bestehende Kirchengemeinschaft zu vertiefen", sagte er. Grundlage des Kirchenverständnisses der EKD ist die Leuenberger Konkordie.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vereint 20 Landeskirchen. Unter ihrem Dach gibt es die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) mit sieben lutherischen Landeskirchen und die Union Evangelischer Kirchen (UEK) mit elf Landeskirchen unterschiedlicher Bekenntnisse und der Evangelisch-reformierten Kirche. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Evangelisch-lutherische Kirche in Oldenburg sind weder in der VELKD noch der UEK Vollmitglied.
Im Verbindungsmodell sollen Organe und Dienststellen der EKD und der beiden gliedkirchlichen Vereinigungen verzahnt werden, um Kräfte zu konzentrieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. So tagen die Kirchenparlamente inzwischen örtlich und zeitlich verbunden, alle drei Kirchenämter befinden sich in Hannover. Der Prozess begann im Jahr 2007 und soll bis 2017 abgeschlossen werden.
VELKD: Lutherisches Profil nicht verlieren
Ziel des Verbindungsmodells ist nach Schneiders Worten, das Zusammenwirken der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zu stärken. Es solle so viel Gemeinsamkeit wie möglich und so viel Differenzierung wie nötig geben. "Vieles ist erreicht worden, Wichtiges bleibt noch zu tun", sagte der Ratsvorsitzende. Vor der EKD-Synodentagung hatten die Kirchenparlamente von VELKD und UEK gleichlautende Beschlüsse verabschiedet. Die Vereinbarungen betreffen auch die Aufgabenverteilung in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie Rechtsangleichungen wie bei den Pfarrdienstgesetzen.
Die Weiterführung des Modells hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Vor allem in der VELKD gibt es Befürchtungen, das lutherische Profil könne in Fragen wie Theologie, Liturgie und Ökumene verwischt werden. Der Vorsitzende der UEK-Vollkonferenz, Christian Schad, hatte hingegen betont, die Qualifizierung der EKD als Kirche bewirke weder eine Einebnung konfessioneller Profile noch Veränderungen im Verhältnis zu den Landeskirchen. In der Debatte am Sonntagabend ergänzte er, die UEK sehe das Erreichte als das Mögliche an. Der Prozess dürfe am Ende nicht zu einer "Rekonfessionalisierung" führen.
Für Kontroversen hatten Äußerungen des Bischofs von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, bei der UEK-Vollkonferenz gesorgt. Die EKD zur Kirche zu erklären, könne nur ein "erster Schritt" und ein "Interim" sein, erklärte er. "Wir wollen mehr EKD, unter Wahrung der Besonderheiten der Gliedkirchen." Widerspruch kam von führenden VELKD-Vertretern. Synodenvorsitzender Wilfried Hartmann sprach von einem "gefährlichen Pflaster", auf das man sich mit solchen Äußerungen begeben. Der Leiter des lutherischen Kirchenamtes, Friedrich Hauschildt, nannte Heins Auffassung eine "Einzelmeinung". Hein selbst hatte zuvor ausdrücklich betont, er vertrete die Meinung seiner gesamten Landeskirche.