"Eine Mischung aus Heiler und Suizidassistent, auch wenn er in den Techniken besonders bewandert wäre, halte ich für hochproblematisch", sagteChristian Schmidt in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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Der stellvertretende CSU-Vorsitzende hat in einer parteiinternen Arbeitsgruppe eine Position zum Thema erarbeitet. An diesem Samstag will er sie bei der Landesversammlung des Evangelischen Arbeitskreises der CSU zur Abstimmung stellen. Am Montag soll sich der Parteivorstand mit einem entsprechenden Antrag beschäftigen.
"Wir lehnen sowohl die gewerbliche und organisierte Sterbehilfe ab als auch die ärztliche Assistenz", erklärte Schmidt, der Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises in der CSU (EAK) ist. Im Gegenzug fordert die Gruppe eine Ausdehnung der Palliativmedizin und Sterbebegleitung. "Wir müssen hier auch finanziell mehr leisten als bisher", betonte Schmidt.
Mit Blick auf eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Sterbehilfevereinen, wie sie inzwischen fraktionsübergreifend gefordert wird, sagte Schmidt, es seien Möglichkeiten im Strafrecht und Ordnungsrecht vorhanden. Man müsse bereits bei der Zulassung der Vereine oder in der steuerlichen Behandlung prüfen, was man tun könne. "Auf keinen Fall darf solchen Organisationen der Status Gemeinnützigkeit gegeben werden", betonte Schmidt.
Aktive Handlung "grundsätzlich untersagen"
Ein strafrechtliches Verbot soll nach Auffassung von Schmidt auch Ärzte umfassen. "Die aktive Handlung ist grundsätzlich zu untersagen für die, die eine Garantenstellung für den Patienten haben", sagte er. Dies betreffe nicht nur Ärzte, sondern etwa auch Krankenschwestern. Eine eigene Regelung für Ärzte würde er nicht anstreben.
Bei einem Gesetz, das ärztliche oder sogar organisierte Suizidbeihilfe erlaubt, hätte Schmidt die Befürchtung, "dass wir ausgrenzen und die Gesellschaft den bequemen Weg geht, sich nicht mit den Menschen zu beschäftigen". Er befürchte, dass es in der Konsequenz einen "Gesellschaftskonformitätsdruck" für Sterbehilfe gebe. "Es ist auch die Gefahr, dass sich daraus die für alle einfachere Lösung anbietet - nicht nur für den oder die Erkrankte, sondern auch für das Umfeld", erklärte der CSU-Politiker. Gerade deshalb müsse die Palliativmedizin gestärkt werden, um Familien nicht alleinzulassen.
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Dabei wird einem Sterbewilligen ein todbringendes Mittel überlassen, aber nicht verabreicht. Legt ein Dritter Hand an, wäre dies Tötung auf Verlangen, die in Deutschland unter Strafe steht.