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Schwangere Frauen in sozialen Notlagen können sich nun auch per E-Mail oder im Internet-Chat anonym beraten lassen. Das Bundesfamilienministerium hat auf der Internetseite www.geburt-vertraulich.de einen entsprechenden Service eingerichtet, wie die Behörde am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit stehen neben dem Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" Beraterinnen auch für einen unmittelbaren schriftlichen Austausch zur Verfügung. Schwangere Frauen in Not erhalten dort eine Erstberatung. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" ist unter der Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Es ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt und wird vom Bundesfamilienministerium finanziert.
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Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Seither erhalten ungewollt schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch eine umfassende Beratung. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.