Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert, bei der Verletzung der Würde von schutzbedürftigen Patienten durch Pflegekräfte und Ärzte auch das Strafrecht heranzuziehen. Zwar greife zunächst das Arbeitsrecht, "aber der Gesetzgeber muss dennoch überprüfen, ob das Strafrecht hier ausreichend ist", forderte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag in Dortmund: "Wir brauchen eine Kultur des Hinschauens."
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Hintergrund ist ein Fall in einem Aachener Krankenhaus, wo nach einem Zeitungsbericht Mitarbeiter eines Pflegedienstes in der Notaufnahme teils entwürdigende Fotos von Patienten machten und sie in einer Gruppe des Kurznachrichtendienstes Whatsapp veröffentlichten. Die Patienten waren teilweise dement oder anderweitig in ihrem Bewusstsein eingeschränkt und wurden von den Mitarbeitern geschminkt oder verkleidet. Vier der Mitarbeiter wurde nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe) bereits im September fristlos gekündigt. Die Klinik distanzierte sich von den Vorgängen.
Es komme immer wieder vor, dass Pflegekräfte und Ärzte Patienten in ihrer Würde verletzen, erklärte Brysch. Oft würden solche Fälle nur aufgedeckt, weil Mitglieder des Teams eingreifen. Der Patient selbst oder dessen Angehörige hätten kaum eine Chance, sich vor solchen Übergriffen zu schützen.