Politikergruppe: Ärztliche Sterbehilfe erlauben, Organisationen verbieten

Politikergruppe: Ärztliche Sterbehilfe erlauben, Organisationen verbieten
Eine Gruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will Sterbehilfe-Organisationen verbieten, ärztlich assistierten Suizid aber erlauben.

Beide Regelungen nebeneinander würden sich vertragen, sagte Hintze am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines entsprechenden Positionspapiers.

Ein ärztlich assistierter Suizid soll demnach ausscheiden, wenn ein Mensch psychisch erkrankt ist. Der Patient müsse volljährig und "einsichtsfähig" sein sowie eine "unheilbare Erkrankung haben", die "unumkehrbar zum Tod führt". Die Abgeordneten plädieren auch für eine umfassende Beratung. Die Diagnose soll zwingend von einem anderen Mediziner bestätigt werden. Die Bedingungen für die ärztliche Suizidbeihilfe soll im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden.

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In dem Papier heißt es, in Fragen, die den "innersten Bereich einer Person" beträfen, solle der Staat eine besondere Zurückhaltung üben. Dort sei "das scharfe Schwert des Strafrechts das falsche Mittel". Bei schwerstkranken Menschen sollten "Entscheidungen im Hinblick auf das Lebensende in die Hände der Patienten und Ärzte" gelegt werden. Sterbehilfe solle Medizinern vorbehalten sein, da nur sie einschätzen könnten, ob ein Patient seinen Sterbewunsch wegen einer Depression oder anderer psychischer Erkrankungen äußere.

Zu der Gruppe gehören neben Lauterbach und Hintze auch die Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CSU), Katherina Reiche (CDU), Carola Reimann und Burkhard Lischka (beide SPD).