Das sehe das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, das das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg bringen wolle, berichtete die "Passauer Neue Presse" (Dienstagsausgabe). "Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in Zukunft besser unterstützen", sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann der Zeitung.
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Wer zur Pflege eines Angehörigen eine berufliche Auszeit von zehn Tagen nimmt, solle in dieser Zeit ein "Pflegeunterstützungsgeld" in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Einkommens erhalten. Laut der Zeitung werden die Mehrkosten in der Koalition auf rund 100 Millionen Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden.
Darüber hinaus werde es einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von sechs Monaten geben, fügte Reimann hinzu. Wer Angehörige pflege, könne aber auch für 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden. Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung sei die Einhaltung einer Anmeldefrist von zwölf Wochen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine Lohnersatzleistung sei nicht vorgesehen.
Die Familienpflegezeit soll nach dem Bericht "Passauer Neuen Presse" ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern offenstehen. Auch für Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Stiefeltern könne die Familienpflegezeit genutzt werden. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für Betroffene zinsgünstige Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorgesehen.