Synodenpräses: Keine Volksinitiative für Gottesbezug in Verfassung

Synodenpräses: Keine Volksinitiative für Gottesbezug in Verfassung
Nordkirche engagiert sich nicht für Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung
Für eine Initiative sind in der neuen Verfassung Schleswig-Holsteins nur noch 20.000 Unterschriften notwendig. Ein Gottesbezug in der Präambel war am Mittwoch mit großer Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt worden.

Die evangelische Nordkirche sollte nach Ansicht von Synodenpräses Andreas Tietze keine Volksinitiative für einen Gottesbezug in der neuen schleswig-holsteinischen Landesverfassung auf den Weg bringen. Er würde jedoch eine  Initiative von Bürgern unterstützen, sagte Tietze am Donnerstag dem epd. Die Kirche sollte sich als Institution da aber raushalten, empfahl Tietze, der für die Grünen dem Landtag angehört. Das Landesparlament hatte am Mittwochabend eine neue Verfassung ohne Bezugnahme auf Gott in der Präambel beschlossen.

Die Leiterin der katholischen Büros in Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, hat bereits Kontakt mit Niedersachsen aufgenommen. Dort hatten die Bürger in den 90er Jahren den Gottesbezug in der Landesverfassung nachträglich durchgesetzt. "Es ist deutlich, dass rund 60 Prozent der Schleswig-Holsteiner Mitglied einer christlichen Kirche sind", sagte Bäumer. Darüber hinaus gebe es viele Menschen, die nicht Kirchenmitglied sind, trotzdem aber an Gott glauben. Auch sie könnten für einen Gottesbezug in der Verfassungspräambel stimmen.

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Der Grünen-Politiker Tietze hatte sich im Landtag für einen Gesetzesvorschlag mit Gottesbezug eingesetzt, der aber die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlte. Dagegen votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen, FDP, Piraten und SSW nach zweieinhalbstündiger Debatte für einen gemeinsamen Entwurf ohne Gottesbezug. Von 66 anwesenden Abgeordneten stimmten 61 zu, drei votierten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. In ersten Reaktionen hatten die evangelische Nordkirche und die katholische Kirche die Entscheidung bedauert.

Die neue Landesverfassung enthält niedrigere Hürden, wenn Bürger ein Volksbegehren und einen Volksentscheid anstreben. Eine Volksinitiative benötigt zwar immer noch 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Lehnt der Landtag die Initiative ab, reichen künftig 80.000 Unterschriften statt bisher 112.000 für ein Volksbegehren. Hat das Begehren Erfolg kommt es zum Volksentscheid. Das Anliegen ist dann erfolgreich, wenn es eine Mehrheit erreicht und wenn diese mindestens aus 15 Prozent der Wähler besteht. Bislang sind 25 Prozent erforderlich. Das heißt: Es sind nur noch 330.000 Stimmberechtigte und nicht mehr 520.000 notwendig.