Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte schützen

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Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte schützen
Damit Mediziner ihre Approbation nicht verlieren, will der SPD-Politiker eine entsprechende Passage in das BGB aufnehmen. Den Part der Ärzte zu regeln, gehört in der Diskussion um ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu den heikelsten Punkten.

Eine gesetzliche Reglung zur Freigabe des ärztlich assistierten Suizids würde nach Ansicht des SPD-Politikers Karl Lauterbach das ärztliche Berufsrecht in diesem Punkt aushebeln. Der Gesundheitspolitiker äußerte sich am Dienstag in Berlin zu entsprechenden Plänen einer Gruppe im Bundestag. Er wolle Ärzte, die aufgrund ihrer Gewissensentscheidung und der ihres Patienten Hilfe zur Selbsttötung leisten, vor dem Verlust der Approbation schützen, sagte Lauterbach. Bislang verbietet in der Regel das Standesrecht Ärzten die Hilfe zum Suizid.

Der Arzt und SPD-Politiker stellte die Grundlagen eines Entwurfs vor, den er gemeinsam mit den Abgeordneten Carola Reimann (ebenfalls SPD) und Peter Hintze (CDU) einbringen will. Die Gruppe trete dafür ein, Ärzten in einem "klar begrenzten Rahmen" die Suizidbeihilfe zu erlauben, sagte Lauterbach. So soll unter anderem als Bedingung gelten, dass der Patient an einer organischen, unheilbaren Krankheit leidet und seinen Willen zur Selbsttötung "klar bekundet". Zudem muss der Fall mit einem anderen Arzt besprochen werden.

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Geregelt werden soll dies im Bürgerlichen Gesetzbuch, wo auch die Regelung zur Patientenverfügung enthalten ist. Der Entwurf der Gruppe sehe zudem vor, dass es "keinen Raum" für Aktivitäten von kommerziellen oder organisierten Sterbehilfevereinen gebe, sagte Lauterbach. Wie die Regelung konkret aussehen soll, verriet er noch nicht. Es seien noch Details zu besprechen. Nach seinen Angaben wird der Entwurf voraussichtlich in den nächsten Wochen vorgestellt.

Der Gesundheitspolitiker ergänzte, dem Gruppenantrag würden sich voraussichtlich weitere Abgeordnete aus SPD und CDU anschließen. Der Entwurf der Gruppe wäre ein Gegenstück zu dem von Unionspolitikern um Fraktionschef Volker Kauder und dem Abgeordneten Michael Brand (CDU) geplanten Gesetz, das Sterbehilfevereine im Strafrecht verbieten soll. Es könnte auch einzelne Ärzte umfassen, die organisiert Hilfe zum Suizid anbieten. Eine Regelung für Ärzte gehört in der Debatte zu den meist umstrittenen Details.