Im Südwestrundfunk (SWR) sagte Strässer am Dienstag, klar sei nur, dass es die einzigen Vorfälle seien, die im Moment bekanntgeworden seien. Niemand solle sich aber sicher sein, dass es sich um bundesweite Ausnahmen handele.
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Der Schutz von Flüchtlingsheimen sei eine hoheitliche Aufgabe. Dies schließe zwar nicht aus, dass damit private Unternehmen beauftragt werden könnten. Dazu gehöre dann aber auch, dass diese Dienstleistung von den Behörden hinreichend kontrolliert werde, sagte der Menschenrechtsbeauftragte. Wenn es keine Chance gebe, diese Kontrollen sicherzustellen, müssten die staatlichen Behörden "die Privatisierung einstellen".
Länder wie Rheinland-Pfalz zeigten, wie die Kommunen von Betreuungsaufgaben für Flüchtlinge entlastet und die Risiken für Übergriffe entschärft werden könnten, lobte Strässer. Dort seien 90 Prozent der Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergebracht.