Aktive Sterbehilfe wie auch die Beihilfe zum Suizid müssten rechtswidrig bleiben, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zugleich äußerte sie aber Verständnis dafür, dass manche Ärzte in diesem schweren moralischen Konflikt den Suizid begleiteten. Gesellschaftlich und rechtlich gefördert werden sollte dies aber nicht. Die Rechenschaftspflichtigkeit müsse weiter beim Arzt liegen, erklärte die Pfarrerin, die ihr Promotionsschrift zum Thema "Sterbehilfe als Herausforderung für die Kirchen" verfasst hat.
###mehr-links###
Schardien fürchtet einen Dammbruch, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht eng genug festgelegt werden. "Man sieht schon jetzt in Ländern, in denen die aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid erlaubt sind, dass es einen sogenannten Slippery-Slope-Effekt (Effekt einer schiefen Ebene) gibt", sagte Schardien. Dann sei zu befürchten, dass beispielsweise schon in einem frühen Stadium einer Krankheit Sterbehilfe in Anspruch genommen werde.
###mehr-artikel###
Eine Gruppe von Medizinern und Juristen um den Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hatte zuletzt einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der die Beihilfe zur Selbsttötung bei unheilbar Kranken mit begrenzter Lebenserwartung erlauben will. Sollte ein derartiger Gesetzentwurf in Deutschland umgesetzt werden, hofft Schardien auf strenge Auflagen für den assistierten Suizid. "Die Latte müsste sehr hoch gelegt werden, zum Beispiel im Blick auf die Krankheitsstadien, die Beratung und die Unabhängigkeit ärztlicher Gutachten", sagte Schardien. Sinnvoller als ein solches Gesetz ist ihrer Ansicht nach jedoch der weitere Ausbau von Palliativmedizin und Hospizarbeit.
Schardien war bis 2013 Juniorprofessorin am Lehrstuhl für Systematische Theologie in Hildesheim. Inzwischen arbeitet sie als Referentin für Kindergottesdienst im Amt für Gemeindedienst der bayerischen Landeskirche in Nürnberg.