Pflege von Angehörigen soll für Arbeitnehmer attraktiver werden

Pflege von Angehörigen soll für Arbeitnehmer attraktiver werden
Arbeitnehmer, die einen akuten Pflegefall in der Familie haben, können vom nächsten Jahr an mit mehr Hilfe rechnen.

Das sieht das "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" vor, wie das Bundesfamilienministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Der Referentenentwurf wurde den Angaben zufolge am Donnerstag zur Beratung an die Länder und die Verbände verschickt. Die neuen Regelungen sollen ab Beginn des Jahres 2015 gelten.

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Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagsausgabe) berichtet, dass bezahlte Kurzfreistellungen und die Möglichkeit der Teilzeitarbeit eingeführt werden sollen. Im Januar soll auch die erste Stufe der Pflegereform beginnen, mit der Pflegeanbieter mehr Geld und Patienten bessere Leistungen bekommen und der Pflegebeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigt.
Wie das Blatt berichtet, fürchten die Arbeitgeber damit doppelt belastet zu werden: durch höhere Beiträge und die Pflegeauszeit. "Die in Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz vorgesehenen Neuregelungen werden zu erheblichen Belastungen für die Betriebe führen", erklärte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Angehörige sich nicht nur für zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen können, sondern in der Zeit auch weiter Lohn oder Gehalt beziehen. Dieses Pflegeunterstützungsgeld soll von der Pflegeversicherung finanziert werden. Die Regierung kalkuliert Kosten von 100 Millionen Euro im Jahr. Das Verfahren orientiert sich am Kinderkrankengeld.

Außerdem sollen Beschäftigte für die höchstens sechs Monate, in der sie ihre Arbeit für die Pflege ruhen lassen, ein zinsloses Darlehen aufnehmen können, um ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können. Das Darlehen muss dann nach dem Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden. 

Zudem will das Ministerium den Angehörigenbegriff erweitern: Hinzu kommen dann auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie gleichgeschlechtliche Partner.