Das Amtsgericht Bitburg verhängte in einer am Montag bekanntgewordenen Entscheidung einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen gegen den Priester (AZ: 8047 Js 24554/13 3 Cs). Er hatte mehrfach Spendengelder für private Zwecke benutzt. Außerdem hatte er von einem Konto seiner Messdiener Geld für persönliche Ausgaben abgehoben. Der Pfarreigemeinschaft war dabei nach Gerichtsangaben ein Gesamtschaden von über 7.000 Euro entstanden.
Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelte seit Anfang des Jahres gegen den Pfarrer, der sich zuvor selbst angezeigt hatte. Nach dem Abschluss des Strafverfahrens stehen dem Geistlichen weitere Unannehmlichkeiten bevor: Das Bistum Trier wird ein kirchenrechtliches Verfahren einleiten, wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Bislang hatte der Priester seinen Dienst ungeachtet der im Raum stehenden Vorwürfe ohne Einschränkungen fortsetzen können.