Es sei rechtswidrig, wenn die Krematorien eigenmächtig darüber verfügen, erklärte Aeternitas-Vorsitzender Christoph Keldenich am Freitag in Königswinter. Viele Krematorien ließen sich deshalb das Eigentumsrecht an den Wertstoffen übertragen.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag den Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums grundsätzlich zu Schadenersatz gegenüber seinem Arbeitgeber verurteilt. Der Mann hatte über Jahre hinweg Zahngold aus der Asche Verstorbener entnommen. Es soll sich um mehr als 31 Kilogramm Gold gehandelt haben. Bei dem Zahngold handelt es sich nach Auffassung der Richter um eine "herrenlose Sache", die in Verwahrung des Krematoriums gegeben worden sei. Über die genaue Höhe des Schadenersatzes muss nun die Vorinstanz entscheiden.
Nach Angaben von Aeternitas belassen manche Krematorien Zahngold und andere Edelmetalle bei der Asche, andere verkauften die Wertstoffe. Der Bestattungsverein rät Hinterbliebenen, sie sollten im Vorfeld nachfragen, ob und wie das Krematorium die angefallenen Edelmetalle verwertet. Sie hätten das Recht zu verlangen, dass die Edelmetalle bei der Asche belassen werden, könnten sie sich aber auch aushändigen lassen.
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Leichen sind im juristischen Sinne "herrenlose Sachen", an denen niemand Eigentumsrechte hat. Das gilt gleichermaßen für Implantate, die Körperteile ersetzen, also etwa künstliche Hüftgelenke oder Zahngold. Durch die Einäscherung löst sich die Verbindung nach Aeternitas-Angaben allerdings auf, so dass an den Implantaten wieder Eigentumsrechte geltend gemacht werden können. Das vorrangige Eigentumsrecht hätten die Hinterbliebenen, nicht die Krematorien.