Ex-Verfassungsgerichtspräsident Bertrams für "Hilfe zum Sterben"

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Bertrams für "Hilfe zum Sterben"
Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, befürwortet eine Sterbehilfe-Erlaubnis für Ärzte.

"Können auch palliative Maßnahmen einem Patienten nicht mehr helfen, dann bin ich der Meinung, dass als letztes Mittel auch die ärztliche Hilfe zum Sterben zugelassen werden sollte", schreibt Bertrams in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Voraussetzung müsse aber sein, dass "der Patient den Tod frei verantwortlich und nachhaltig wünscht".

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Der Gesetzgeber könne diesen Fall regeln, indem er den Paragrafen 216 im Strafgesetzbuch (Tötung auf Verlangen) so ergänze, "dass der Arzt in der geschilderten Ausnahmesituation zu einer straffreien Sterbehilfe berechtigt wäre". Kennzeichen dieser Ausnahmesituation seien eine unheilbare Krankheit und ein palliativ nicht zu linderndes, unerträgliches Leiden, schreibt der Jurist, der auch der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen angehört.

Bertrams betont zugleich seine Auffassung, "dass das Leben schutzwürdig und auch im Sterben grundsätzlich nicht verfügbar ist". Er sehe zudem "die Gefahr eines Übergangs der 'Tötung auf Verlangen' zu einer 'Tötung ohne Verlangen', wie sie in den Niederlanden nach der dortigen Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mittlerweile zu beobachten ist".

Der Jurist wies darauf hin, dass sich Ärzte heute in einem kritischen Graubereich zwischen erlaubter indirekter Sterbehilfe und strafbarer aktiver Sterbehilfe befinden, wenn sie starke Schmerzmittel verabreichen, die lebensverkürzend wirken können. Die Beihilfe zur Selbsttötung sei zwar bislang nicht strafbar - etwa wenn der Arzt ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, das der Patient selbst und aus freien Stücken einnimmt. Die Bundesärztekammer habe jedoch 2011 in einer Musterberufsordnung jegliche ärztliche Hilfe zum Suizid untersagt.