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Kirchensteuer: Niedersachsen will Lebenspartnerschaften Ehepaaren gleichstellen
Eingetragene Lebenspartnerschaften in Niedersachsen sollen bei der Kirchensteuer künftig wie Ehepaare behandelt werden. Die rot-grüne Landesregierung stimmte am Dienstag in Hannover einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.
###mehr-artikel###Demzufolge sollen auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das sogenannte "Besondere Kirchgeld" zahlen, wenn der Allein- oder Hauptverdiener keiner steuererhebenden Kirche angehört, der Partner mit dem geringeren oder keinem Einkommen aber doch. Bei Ehepaaren wird das Besondere Kirchgeld seit dem Jahr 2000 erhoben.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Lebenspartnerschaften zudem auch bei der Kirchensteuer wählen können, ob sie gemeinsam oder einzeln veranlagt werden. Ein weiterer Punkt regelt den Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Ab sofort könnten sich Verbände zu dem Gesetzentwurf äußern, hieß es.