Eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern sei "für sich allein kein Verhalten, das einen dauerhaften Ausschluss vom Blutspenden rechtfertigen würde", erklärte der EU-Generalanwalt Paolo Mengozzi am Donnerstag in Luxemburg. Bisher sind Schwule und Bisexuelle vielerorts vom Blutspenden ausgeschlossen, weil sie statistisch gesehen ein höheres Risiko einer HIV-Infektion tragen. (Az: C-528/13)
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Ein generelles Verbot gehe jedoch zu weit, meint Mengozzi, der sich konkret mit der Rechtslage in Frankreich zu befassen hatte. Der Jurist hält es für unlogisch, dass das dortige Verbot etwa auch Männer trifft, die nur ein einziges Mal gleichgeschlechtlichen Verkehr hatten oder die in einer festen Beziehung sind. Hingegen würden Heterosexuelle, die häufig ungeschützten Verkehr hätten, nur vorübergehend ausgeschlossen. Es könnten mit Blick auf Homosexuelle weniger strenge Lösungen gefunden werden, unterstreicht Mengozzi - so sei es etwa vorstellbar, eine Blutspende drei Wochen lang ruhen zu lassen, weil selbst bei ganz frischen Infektionen nach dieser Frist Erreger nachweisbar seien.
Wichtig sei es auch, zum Zweck der Risiko-Einschätzung individuelle Gespräche zu führen, meint er. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird in einigen Monaten erwartet, in vielen Fällen folgen die Richter dem Plädoyer des Generalanwalts. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Köln begrüßte Mengozzis Schlussanträge. Homo- oder Bisexualität sei als alleiniges Kriterium für einen Ausschluss nicht hinreichend, erklärte der Verband. Entscheidend müsse vielmehr "ein individuelles und konkretes Risikoverhalten" sein.