Union und FDP wollen das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer stärker zum Deutschlernen anzuhalten. Das geht aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) hervor, der dem epd vorliegt. Der Bundestag debattiert in der kommenden Woche abschließend über ein Gesetz zum besseren Schutz zwangsverheirateter Frauen und weiterer Vorschriften zum Asyl- und Ausländerrecht, in das der Änderungsantrag einfließen soll.
Zugewanderte sollen dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Die Aufenthaltserlaubnis solle auf höchstens ein Jahr befristet werden, heißt es in dem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
Rund die Hälfte der Ausländer besteht den Sprachtest
Von der Verschärfung wären nach der Integrationskursstatistik der Jahre 2009 und 2010 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge rund 64.000 Menschen jährlich betroffen. Dabei handelt es sich um rund 34.000 Neuzuwanderer, die im Rahmen des Familiennachzugs in der Regel als Ehepartner nach Deutschland kommen, sowie um rund 30.000 bereits länger hier lebende Ausländer, die von der Ausländerbehörde oder den Jobcentern zu Integrationskursen verpflichtet werden.
Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wer nicht erscheint, kann im Nachhinein sein Aufenthaltsrecht verlieren. Den Deutschtest am Ende des 600 Stunden umfassenden Kurses besteht derzeit rund die Hälfte der Teilnehmer.
Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sevim Dagdelen, bezeichnete es als "vollkommen inakzeptabel", die Aufenthaltserlaubnis vom Niveau der Sprachkenntnisse abhängig zu machen. Das sei eine Ungleichbehandlung gegenüber eingewanderten Fachkräften, die überhaupt keine Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Rechte von zwangsverheirateten Frauen sollen gestärkt werden
Der Antrag enthält auch Verbesserungen für gut in Deutschland integrierte Jugendliche. Wenn sie seit mindestens sechs Jahren im Land leben, erfolgreich die Schule besuchen oder einen Abschluss erworben haben, sollen sie bleiben können. Die Erteilung eines dauerhaften Bleiberechts soll allerdings im Ermessen der Behörden liegen. Damit nimmt die Koalition eine Anregung aus dem Bundesrat auf. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff sagte, hiermit werde erstmals für minderjährige und heranwachsende geduldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz geschaffen.
Hauptanliegen des Gesetzes ist eine Stärkung der Rechte zwangsverheirateter Frauen. Sie sollen ein Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten, wenn sie im Ausland zwangsverheiratet wurden, aber in Deutschland aufgewachsen sind. Daneben soll ein eigenständiger Straftatbestand gegen Zwangsheirat ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Zugleich wird aber die Frist, ab der eine verheiratete Frau ein eigenes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält, von zwei auf drei Jahre erhöht. Damit soll der Anreiz für eine Scheinehe verhindert werden. In besonderen Härtefällen soll eine Ausnahme gemacht werden.