Homo-Debatte: Bischof Friedrich mahnt zur Geduld

Homo-Debatte: Bischof Friedrich mahnt zur Geduld
In der innerkirchlichen Debatte über den Umgang mit der Homosexualität warnt der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich vor unüberlegten Entscheidungen. Ob homosexuelle Theologen gemeinsam im Pfarrhaus wohnen dürfen, solle erst nach einer ausführlichen Diskussion entschieden werden, betonte Friedrich am Montag vor der in Neu-Ulm tagenden bayerischen Landessynode.

Eine Abstimmung in dieser "heiklen Frage" ohne breit angelegte Diskussion könne "eventuell großen Schaden" anrichten, sagte Bischof Friedrich. Derzeit dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst arbeiten, aber nicht mit ihrem Partner zusammenwohnen.

Innerhalb der evangelischen Landeskirche in Bayern mit ihren 2,6 Millionen Mitgliedern hatte ein Beschluss des Landeskirchenrats, dass homosexuelle Pfarrer unter bestimmten Bedingungen und in Einzelfällen gemeinsam im Pfarrhaus wohnen können, für erhebliche Irritationen gesorgt. Bisher war es homosexuellen Pfarrern nicht möglich, mit dem jeweiligen Partner im Pfarrhaus zu leben.

Wie der Bischof vor den 108 Synodalen sagte, zeigen Zuschriften und Reaktionen aus der Kirche, wie sehr dieses Thema die Meinungen der Menschen spalte. Über manche diskriminierende Äußerungen gegenüber homosexuellen Menschen sei er "sehr betroffen und erschrocken" gewesen, sagte Friedrich. Der Synode liegt eine Reihe von Anträgen aus den 1.530 Kirchengemeinden vor, die sich für oder gegen das Zusammenleben von homosexuellen Theologen im Pfarrhaus aussprechen.

Der "Magnus Consenus" bleibt vorerst die Regel

In die Diskussion hat sich auch der Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg eingeschaltet. In einem Votum plädieren die Professoren dafür, die Entscheidung zu vertagen. Es seien "weiterführende und tiefer ansetzende Reflexionen und Debatten" notwendig, heißt es in einer Stellungnahme, die am Montag an kirchenleitende Organe und Synodale geschickt wurde.

Die strittige Frage der Überprüfung der gegenwärtigen Praxis sei von "so grundsätzlicher Bedeutung", dass sie nicht aufgrund von Eingaben mit "zu kurz gehaltener Argumentation" entschieden werden dürfe. Neben der erwähnten inhaltlichen Bedeutung widerspräche ein solch kurzfristiges und kurzsichtiges Entscheidungsverfahren der synodalen Diskussionskultur der Landeskirche.

Bevor es zu einer Entscheidung komme, müssten theologische, rechtliche und pastorale Fragen geklärt werden. Bis dahin solle die gegenwärtige Praxis des "Magnus Consensus" beibehalten werden, bei der Kirchenvorstand, Dekanat, Regionalbischof und Landeskirchenrat gemeinsam über die Stellenvergabe entscheiden.

epd