Elisabeth Schwarzhaupt wuchs in einem liberalen Elternhaus in Frankfurt am Main auf, das reformiert geprägt war, ohne dabei dogmatisch zu sein. Als sie 1920 ihr Abitur machte, wollte sie zunächst Theaterkritikerin werden, doch ihr Vater verbot ihr diesen Berufsweg. Sie wurde zunächst Lehrerin und dann Juristin. Sie arbeitete kurz in der Rechtsauskunftsstelle in Frankfurt, wo sie mit vielen Schicksalen von Frauen konfrontiert wurde, die unter dem herrschenden patriarchalen Familienrecht litten.
Bereits 1932 wandte sie sich öffentlich gegen das Frauenbild des Nationalsozialismus. Sie heiratete einen jüdischen Arzt und verlor 1933 ihr Amt als Richterin. Drei Jahre später nahm sie bei der Deutschen Evangelischen Kirche eine Stelle als juristische Hilfsarbeiterin an. 1939 wurde sie die erste Frau überhaupt, die in der Kirchenkanzlei zur Konsistorialrätin ernannt wird.
Auch nach dem Krieg arbeitete Elisabeth Schwarzhaupt weiter für die Kirche. Von Frankfurt aus organisiert sie zunächst für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Jugend- und Frauenarbeit, später wechselte sie ins Außenamt.
Ihren Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern führte Schwarzhaupt auch in der Politik fort. 1954 schaffte es die CDU-Politikerin, sich mit Frauen anderer Parteien zu verbünden, um den sogenannten "Gehorsamsparagraphen" aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen, der regelte, dass sich Ehefrauen in Eheangelegenheiten den Entscheidungen des Ehemannes zu unterwerfen hatten. 1961 wurde sie Bundesministerin für das Gesundeheitswesen und damit die erste Bundesministerin überhaupt. Als Abgeordnete kämpfte sie unter anderem für die Rechte unehelicher Kinder. Nach 1969 zog sie sich aus der aktiven Politik zurück, doch nahm sie bis zu ihrem Tod 1986 immer wieder Stellung zur Rolle der Frau und der Familie in der Gesellschaft.
Mehr über Elisabeth Schwarzhaupt
Biografie auf den Seiten der Konrad Adenauer Stiftung.